Regional - Berlin
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Genehmigungen für Möbellift in Berlin
In Berlin ist der öffentliche Raum stark reguliert. Ob Sie eine Genehmigung brauchen, hängt vor allem davon ab, wo der Möbellift steht (Privatgrundstück vs. Gehweg/Fahrbahn) und wie viel Fläche abgesperrt werden muss.
Wann brauchen Sie eine Genehmigung?
Oft nicht: Wenn der Möbellift vollständig auf Privatgrund steht und keine öffentliche Fläche belegt.
Häufig ja: Wenn Gehweg, Parkstreifen oder Fahrbahn genutzt/abgesperrt werden müssen (z. B. Haltezone, Absperrung).
Besonders relevant: Innenstadtlagen (Mitte) und stark nachgefragte Altbaukiez (Prenzlauer Berg, Kreuzberg) wegen Parkdruck.
Planung: einfache Checkliste
Checkliste für Berlin
- • Adresse + Hausseite (Hofseite/Straßenseite) klären
- • Aufstellfläche messen: Gehweg-Breite, Bordstein, Einfahrt, Abstand zur Fassade
- • Zeitfenster festlegen: Uhrzeit, Dauer, ggf. Wochenende/Feiertag
- • Park-/Haltezone prüfen (Parkdruck, Halteverbote, Ladezonen)
- • Bei Bedarf: Genehmigung/Anordnung für Haltezone + Absperrung planen
Typischer Ablauf (ohne Bürokratie-Stress)
1
Vorlauf einplanen – je nach Bezirk und Auslastung besser mehrere Werktage Puffer.
2
Unterlagen – je nach Fall reichen oft Lageangaben/Skizze + Zeitraum.
3
Beschilderung/Absperrung – falls erforderlich, rechtzeitig bereitstellen und korrekt aufstellen.
4
Einsatztag – sichere Absperrung, Einweisung, pünktlicher Aufbau.
Unser Service: Wir helfen bei der Organisation
Wenn Sie möchten, übernehmen wir die Koordination der Haltezone/Organisation (z. B. als Zusatzleistung), damit am Einsatztag alles vorbereitet ist.
